Die Preise gelten für Angelerlaubnisscheine, die für das Jahr 2025 ausgestellt werden. Die Erwerber eines Angelerlaubnisscheines müssen Inhaber eines gültigen Fischereischeines sein. Sie verpflichten sich am Ende eines Jahres die Fangergebnisse mitzuteilen. Dies ist erforderlich, um die in §24 des Fischereigesetzes für das Land Hessen vom 19.12.1990 von dem Inhaber des Fischereirechts geforderten Maßnahmen zur Ermittlung und Erhaltung des Fischbestandes nachkommen zu können.
Rhein Rheinland Pfalz
Erlaubnisscheine zum Fischfang für Rheinland Pfalz am Rheinstrom von Stromkilometer 438,326 bis 545,000 einschließlich Rheinseitengewässer linksrheinisch (insgesamt 106,674 Stromkilometer) .
Fischbestand: Aal, Barsch, Brasse, Giebel, Hecht, Karpfen, Rotauge, Rotfeder, Schleie, Wels, Zander
Tages- Wochen- und Jahreskarten erhältlich:
Tageskarte 8€
Wochenkarte 19€
Jahreskarte 49€ gültig für das Kalenderjahr
ermäßigte Jahreskarte 25€ gültig für das Kalenderjahr
Nachenkarte 30€
Zusatzkarte (Nachen) 15€
Eicher See Rheinland Pfalz

Der Eicher See ist ein Pachtgewässer der Anglervereinigung Worms. Er hat eine Ausdehnung von 1,9 km Länge, 500 m Breite und bis zu 15m Tiefe. Die Fläche des Sees beträgt 58 Hektar.
Fischbestand: Aal, Barsch, Brasse, Giebel, Hecht, Karpfen, Rotauge, Rotfeder, Schleie, Wels, Zander
Tages-/ Monats- und Jahreskarten erhältlich:
Tageskarte 15€ gültig für den ausgestellten Tag
Monatskarte 24€ gültig für einen Monat, vom Tag der Ausstellung
Jahreskarte 48€ gültig für das Kalenderjahr
Jahreskarte Jugend 24€ (bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres)
Eicher See Verordnung
Die Fischer-Zunft zu Höchst am Main

Die Fischer-Zunft zu Höchst am Main von 1347 Höchster Fischereigenossenschaft ist Inhaber des uneingeschränkten Fischereirechts im Main von der Hochheim-Kostheimer Gemarkungsgrenze (Main km 2,89) beidseitig bis zur Niederrad Schwanheimer Gemarkungsgrenze (Main km 30,8) sowie in der Nidda von der alten Nieder Straßenbrücke bis zur Mündung in den Main und als solche im Wasserbuch von Main und Nidda eingetragen.
Im Bereich von Strom-km 30,8 bis 26,0 besteht ein Koppelfischereirecht mit der Stadt Frankfurt (Main) beidseitig des Flusses; von der Bonnemühle bei Strom-km 18,6 abwärts bis zur Hochheim-Kostheimer Gemarkungsgrenze bei km 2,89 besteht ein Koppelfischereirecht beidseitig mit der Stadt Flörsheim.
Fischbestand: Aal, Barsch, Brasse, Giebel, Hecht, Karpfen, Rotauge, Rotfeder, Wels, Zander
Tages-/ Monats- und Jahreskarten erhältlich:
Tageskarte 5€ gültig für den ausgestellten Tag
Monatskarte 10€ gültig für einen Monat, vom Tag der Ausstellung
Jahreskarte 25€ gültig für das Kalenderjahr
Fischerzunft Seinheim am Main e.V.

Linke Main-Seite von Kilometer 42,8 Offenbach (Gemarkungsgrenze Offenbach Bürgel)
bis Kilometer 69,5 Bürgeler Grenze, Seligenstädter Bannwasser(unterer Pulverturm der Stadt Seligenstadt) einschließlich des Bannwassers Steinheim (Altarm)
Rechte Main-Seite erschließt sich das Zunftgebiet von Kilometer 38,5 Offenbacher Schleuse (100 Meter oberhalb der Schleuse (Offenbach) bis Kilometer 67,0 Kahlmündung.
Mit Ausnahme Bannwasser Kesselstadt.
Fischbestand: Zander, Barsch, Aal
Tages- und Jahreskarten erhältlich:
Tageskarte 12€ gültig für den ausgestellten Tag
Jahreskarte 51€ gültig für das Kalenderjahr
Besondere Bestimmungen:
Da der Steinheimer Altarm allerdings ausgewiesenes Laichschongebiet ist, gilt für ihn die Schonzeit vom 01. März bis 15. Juni eines jeden Jahres. In diesem Zeitraum darf im Altarm nicht gefischt werden.
Erlensee (ASV 66 Bickenbach)

Fischbestand: Karpfen, Hecht, Schleie, Barsch, Brasse, Zander, Aal, Aland, Döbel, Stör, Wels, Rotauge
Tageskarten erhältlich:
Tageskarte 12,50€ gültig für den ausgestellten Tag
Regeln für Gastangler
Es werden keine Gastkarten mehr ohne „Vereinspaten“ ausgegeben. Das bedeutet, dass entweder ein Vereinsmitglied während des gesamten Aufenthalts am Gewässer mit anwesend ist oder zumindest im Vorfeld informiert wurde, dem Aufenthalt des Gastes zustimmt und damit die „Patenschaft“ übernimmt. Der „Pate“ muss zwingend mit Tel. Nr. auf dem Gastkartenformular aufgeführt sein. Der Gastkartenausgeber kann nicht gleichzeitig Pate sein.
1. Max. 2 Personen als Begleitung am Angelplatz ohne Gastkarte (Freunde/Familie)
2. Die Ausgabe der Gastkarten wird auf maximal 5/Tag begrenzt.
3. Offenes Feuer ist untersagt (Gasgrill ist gestattet)
4. Bei extrem trockener Jahreszeit ist das Grillen komplett untersagt (Waldbrandgefahr) Hier werden zuvor Warnhinweise im Schaukasten angebracht.
5. Ausweis und erforderliche Fischereipapiere sind zwingend mitzuführen.
6. Das beschneiden der Sträucher/Bäume ist untersagt.
7. Der Angelplatz ist stets in sauberen Zustand zu verlassen.
8. Das Ausnehmen von Fischen am Gewässer und im Umfeld ist streng untersagt.
9. Wenn keine anderweitige Ausschilderung angebracht ist, dann ist die rechte Seeseite (Parkplatzseite) bis einschließlich der Insel ausschließlich für Vereinsangler reserviert.
10. Bei Vereinsangeln sind beide Seeseiten bis einschließlich der Insel für Gastangler gesperrt (Termine siehe Homepage oder Schaukasten am Vereinsheim)
11. Bei Tandemfischen ist der komplette See für Gastangler gesperrt (Termine siehe Homepage oder Schaukasten am Vereinsheim)
12. Die Benutzung von Booten ist untersagt.
13. Zuwiderhandlungen gegen die Gewässerordnung oder gegen die Anweisungen der Gewässer/Fischereiaufseher werden mit Platzverweis und/oder einer Gewässersperre geahndet.
14. Es werden verstärkt Kontrollen durch die Fischereiaufseher und Gewässerwarte durchgeführt
Es werden verstärkt Kontrollen durch die Fischereiaufseher und Gewässerwarte durchgeführt
Der Vorstand ASV Bickenbach66 e.V.
Der große Moorsee (Angelsportverein Pfungstadt e.V.)

Momentan wegen Afrikanische Schweinepest (ASP) werden keine Karten ausgegeben.
Der Große Moorsee ist ein ehemaliger Baggersee mit einer Größe von ca. 3,5 Hektar und mit einer Tiefe von16 Metern. Der See wird von ca. 8 aktiven Quellen mit Frischwasser versorgt. Ein Überlauf verbindet den See mit dem angrenzenden Pfungstädter Moor.
Der See liegt in einem Naturschutzgebiet. Baden, Feuer, Zelten und Boote (jeglicher Art) verboten. Das Angeln ist mit zwei Ruten erlaubt, Brolly’s sind erlaubt, jedoch ohne Boden.
Direkt am See befindet sich auch unsere Angelhütte.
Fischbestand: Aal, Barsch, Brasse, Forelle, Giebel, Hecht, Karpfen, Rotauge, Rotfeder, Schleie, Wels, Zander
Tages- und Wochenkarten erhältlich:
Tageskarte 15€ gültig für den ausgestellten Tag
Wochenkarte 60€ gültig für 7 Tage ab ausgestelltem Tag
Hessischen Rhein: von Rhein-Kilometer 437 bis 544.

Liebe Anglerfreunde,
Die Hessische Landesgesellschaft (HLG) hat entschieden, dass Angelkarten für den hessischen Rhein ab 2025 nur noch online gekauft werden können.
Die gesamten Information finden Sie unter: https://www.hlg.org/leistungsspektrum/domaenenverwaltung/fischerei/
Bei allen weiteren Fragen / Beschwerden / Anregungen bitten wir Sie, sich direkt an die HLG zu wenden.
Kontakt: info@hlg.org
Wir bitte um Verständnis, dass wir zukünftig keine Auskunft bezüglich des Angelkarten-Erwerbs für den hessischen Rhein geben können.