Die Preise gelten für Angelerlaubnisscheine, die für das Jahr 2023 ausgestellt werden. Die Erwerber eines Angelerlaubnisscheines müssen Inhaber eines gültigen Fischereischeines sein. Sie verpflichten sich am Ende eines Jahres die Fangergebnisse mitzuteilen. Dies ist erforderlich, um die in §24 des Fischereigesetzes für das Land Hessen vom 19.12.1990 von dem Inhaber des Fischereirechts geforderten Maßnahmen zur Ermittlung und Erhaltung des Fischbestandes nachkommen zu können.

hessischen Rhein: von Rhein-Kilometer 437 bis 544.
Der hessische Rheinabschnitt erstreckt sich rechtsrheinisch über 107 Kilometer vom Rhein-Kilometer 437 bis 544. Hierbei durchfließt er drei hydrographisch unterschiedliche Gewässerabschnitte: Den mittleren Oberrhein, den unteren Oberrhein und den oberen Mittelrhein.
Fischbestand: Aal, Barsch, Brasse, Giebel, Hecht, Karpfen, Rotauge, Rotfeder, Schleie, Wels, Zander
Wochen- und Jahreskarten erhältlich:
Wochenkarte 15€
Jahreskarte 60€ gültig für das Kalenderjahr
ermäßigte Jahreskarte 25€ gültig für das Kalenderjahr

Die Fischer-Zunft zu Höchst am Main
Die Fischer-Zunft zu Höchst am Main von 1347 Höchster Fischereigenossenschaft ist Inhaber des uneingeschränkten Fischereirechts im Main von der Hochheim-Kostheimer Gemarkungsgrenze (Main km 2,89) beidseitig bis zur Niederrad Schwanheimer Gemarkungsgrenze (Main km 30,8) sowie in der Nidda von der alten Nieder Straßenbrücke bis zur Mündung in den Main und als solche im Wasserbuch von Main und Nidda eingetragen.
Im Bereich von Strom-km 30,8 bis 26,0 besteht ein Koppelfischereirecht mit der Stadt Frankfurt (Main) beidseitig des Flusses; von der Bonnemühle bei Strom-km 18,6 abwärts bis zur Hochheim-Kostheimer Gemarkungsgrenze bei km 2,89 besteht ein Koppelfischereirecht beidseitig mit der Stadt Flörsheim.
Fischbestand: Aal, Barsch, Brasse, Giebel, Hecht, Karpfen, Rotauge, Rotfeder, Wels, Zander
Tages-/ Monats- und Jahreskarten erhältlich:
Tageskarte 5€ gültig für den ausgestellten Tag
Monatskarte 10€ gültig für einen Monat, vom Tag der Ausstellung
Jahreskarte 25€ gültig für das Kalenderjahr

Der große Moorsee (Angelsportverein Pfungstadt e.V.)
Der Große Moorsee ist ein ehemaliger Baggersee mit einer Größe von ca. 3,5 Hektar und mit einer Tiefe von16 Metern. Der See wird von ca. 8 aktiven Quellen mit Frischwasser versorgt. Ein Überlauf verbindet den See mit dem angrenzenden Pfungstädter Moor.
Der See liegt in einem Naturschutzgebiet. Baden, Feuer, Zelten und Boote (jeglicher Art) verboten. Das Angeln ist mit zwei Ruten erlaubt, Brolly’s sind erlaubt, jedoch ohne Boden.
Direkt am See befindet sich auch unsere Angelhütte.
Fischbestand: Aal, Barsch, Brasse, Forelle, Giebel, Hecht, Karpfen, Rotauge, Rotfeder, Schleie, Wels, Zander
Tages- und Wochenkarten erhältlich:
Tageskarte 15€ gültig für den ausgestellten Tag
Wochenkarte 60€ gültig für 7 Tage ab ausgestelltem Tag

Erlensee (ASV 66 Bickenbach)
Fischbestand: Karpfen, Hecht, Schleie, Barsch, Brasse, Zander, Aal, Aland, Döbel, Stör, Wels, Rotauge
Tageskarten erhältlich:
Tageskarte 12,50€ gültig für den ausgestellten Tag
Regeln für Gastangler
Es werden keine Gastkarten mehr ohne „Vereinspaten“ ausgegeben. Das bedeutet, dass entweder ein Vereinsmitglied während des gesamten Aufenthalts am Gewässer mit anwesend ist oder zumindest im Vorfeld informiert wurde, dem Aufenthalt des Gastes zustimmt und damit die „Patenschaft“ übernimmt. Der „Pate“ muss zwingend mit Tel. Nr. auf dem Gastkartenformular aufgeführt sein. Der Gastkartenausgeber kann nicht gleichzeitig Pate sein.
- max. 2 Personen als Begleitung am Angelplatz ohne Gastkarte (Freunde/Familie)
- Die Ausgabe der Gastkarten wird auf maximal 5/Tag begrenzt.
- Offenes Feuer ist untersagt (Grill mit einer Höhe von mindestens 40 cm oder Gasgrill ist gestattet)
- Bei extrem trockener Jahreszeit ist das Grillen komplett untersagt (Waldbrandgefahr) Hier werden zuvor Warnhinweise im Schaukasten angebracht.
- Ausweis und erforderliche Fischereipapiere sind zwingend mitzuführen.
- Das Beschneiden der Sträucher/Bäume ist untersagt.
- Der Angelplatz ist stets in sauberen Zustand zu verlassen.
- Das Ausnehmen von Fischen am Gewässer und im Umfeld ist streng untersagt.
- Wenn keine andersweitige Ausschilderung angebracht ist, dann ist die rechte Seeseite (Parkplatzseite) bis einschließlich der Insel ausschließlich für Vereinsangler reserviert.
- Bei Vereinsangeln sind beide Seeseiten bis einschließlich der Insel für Gastangler gesperrt (Termine siehe Homepage oder Schaukasten am Vereinsheim)
- Bei Tandemfischen ist der komplette See für Gastangler gesperrt (Termine siehe Homepage oder Schaukasten am Vereinsheim)
- Die Benutzung von Booten, auch Futterbooten, ist untersagt.
- Zuwiderhandlungen gegen die Gewässerordnung (Aushang im Schaukasten am Vereinsheim) oder gegen die Anweisungen der Gewässerwarte/Fischereiaufseher werden mit Platzverweis und/oder einer Gewässersperre geahndet.
Es werden verstärkt Kontrollen durch die Fischereiaufseher und Gewässerwarte durchgeführt
Der Vorstand ASV Bickenbach66 e.V.

Fischerzunft Seinheim am Main e.V.
Linke Main-Seite von Kilometer 42,8 Offenbach (Gemarkungsgrenze Offenbach Bürgel)
bis Kilometer 69,5 Bürgeler Grenze, Seligenstädter Bannwasser(unterer Pulverturm der Stadt Seligenstadt) einschließlich des Bannwassers Steinheim (Altarm)
Rechte Main-Seite erschließt sich das Zunftgebiet von Kilometer 38,5 Offenbacher Schleuse (100 Meter oberhalb der Schleuse (Offenbach) bis Kilometer 67,0 Kahlmündung.
Mit Ausnahme Bannwasser Kesselstadt.
Fischbestand: Zander, Barsch, Aal
Tages- und Jahreskarten erhältlich:
Tageskarte 12€ gültig für den ausgestellten Tag
Jahreskarte 51€ gültig für das Kalenderjahr
Besondere Bestimmungen:
Da der Steinheimer Altarm allerdings ausgewiesenes Laichschongebiet ist, gilt für ihn die Schonzeit vom 01. März bis 15. Juni eines jeden Jahres. In diesem Zeitraum darf im Altarm nicht gefischt werden.